Freistellungserklärung

Seit 1. Januar 2002 trat die Pflicht zur Vornahme
eines Steuerabzugs bei der Erbringung von
Bauleistungen, alternativ die Pflicht zur Vorlage
einer so genannten Freistellungsbescheinigung, in Kraft.

Die Freistellungserklärung von Michael Kaiser / Remstal-Balkone erhalten Sie hier.

-> Freistellungsbescheinigung.pdf <-

 

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